Im Zweifel ist der Kunde nur soweit zur Nutzung berechtigt, wie der Vertragszweck dies erfordert. 11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an CVO ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von CVO hat er die abgetretenen Forderungen und …